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Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Professionelle Übernahme von Testamentsvollstreckungsmandaten

um

  • ggf. Streit unter den Erben zu vermeiden,
  • Auflagen und Vermächtnisse des Erblassers umzusetzen,
  • den Nachlass bei Minderjährigen zu sichern,
  • den Nachlass bei insolventen bzw. insolvenzgefährdeten Erben zu sichern,
  • geschäftlich unerfahrene, überforderte, kranke oder behinderte Erben zu schützen,
  • internationale und/oder komplexe Nachlässe abzuwickeln oder
  • einen insolventen Nachlass abzuwickeln.

Frau Dr. Verena Stephan und Herr Oliver Heller sind registrierte und zertifizierte Testamentsvollstrecker (ebs).
Verzeichnis der Testamentsvollstrecker (EBS)

Auch weitere Kollegen/Innen haben Erfahrung in Testamentsvollstreckungen. Daneben bieten wir Ihnen auch im Rahmen unseres Geschäftsfelds „Zivilrechtliche Vorsorge“, ggf. in Zusammenarbeit mit Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Ärzten aus unserem Netzwerk Beratung und Unterstützung beim Abschluss bzw. dem Verfassen von

  • (General-)Vollmachten
  • Vorsorge- und Betreuungsvollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Testamenten