Mehrwert
Werthaltiges Sachvermögen mit attraktiven, verlässlichen Erträgen
Mit dem direkten Erwerb einer Photovoltaikanlage können Sie ab sofort von einem seit Jahren erprobten, nachhaltigen und deutschlandweit umgesetzten Konzept partizipieren.
Ihre Vorteile
Kapitalsicherheit
Sie werden Eigentümer einer eigenen PV-Anlage ohne Beteiligung Dritter. Mit eigenem Kaufvertrag für eine eigenständige Photovoltaikanlage, einem Standort-/ Pachtvertrag, einem Einspeisevertrag, einem Verwaltungsvertrag, einem kompletten Wartungsvertrag und einer Allgefahren-Versicherung inkl. Ertragsausfall-Paket.
Erträge
Durch die Einspeisung des erzeugten Solarstroms direkt in das öffentliche Stromnetz erzielen Sie einen positiven cash flow. Auch nach Ablauf der Bindung an das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) können durch den freien Stromverkauf zusätzliche Erträge entstehen.
Ertragsabsicherung
Die Investition in eine PV-Anlage ist eine Investition mit gesetzlichem Sicherheitsnetz: Die Abnahme des von Ihnen produzierten Stroms wird Ihnen durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zu einem festen Preis staatlich garantiert (Marktprämienmodell mit Direktvermarktung) – für 20 Jahre ab Inbetriebnahme
Transparenz
Sie kaufen ein „Direktinvestment“: Keine Fondskonstruktion, keine Unternehmensbeteiligung, sondern direktes Eigentum und direkte Abrechnungen. Sie werden Eigentümer, Entscheider und Vertrags-inhaber zu allen Geldflüssen.
Langfristigkeit
Photovoltaikanlagen produzieren über 30 – 50 Jahre zuverlässig Strom. Die älteste in Deutschland in Betrieb befindliche Solaranlage (Energielabor der Universität Oldenburg) ist 40 Jahre alt und erzielt heute beinahe die gleichen Erträge wie bei Ihrer Inbetriebnahme. Wir kennen keine andere Investitionsform mit einem vergleichbaren Risiko-/Ertrags-Profil. Richtig dimensioniert, kann Ihnen eine Photovoltaikanlage ein erhebliches Zusatzeinkommen sichern – z.B. für Ihren Ruhestand eine „Sonnenrente“.
Komplett-Service
Sie erhalten eine vollständig installierte, von einem Gutachter abgenommene und an das Netz angeschlossene Photovoltaikanlage
Einnahmensicherheit
Die Sonne wird auch zukünftig an jedem neuen Tag Licht spenden und es wird auch zukünftig jeden Tag Strom verbraucht werden. Das garantiert Ihnen eine dauerhafte Einnahmesicherheit
Ausfallsicherheit
Alle A/VENTUM-Anlagen sind mit einer Allgefahren-Versicherung eines deutschen Versicherers versehen. Ihre PV-Anlage ist gegen Diebstahl, Vandalismus, Sturm, Wasser, Hagel, Blitzschlag versichert.
Ertragskontrolle
Sie erhalten einen Daten-Logger zur Fernüberwachung. Damit werden Ihnen die aktuellen und historischen Erträge Ihrer PV-Anlage zu jeder Zeit anzeigt. Auf jedem internetfähigen Smartphone, Tablet-PC oder Laptop.
Service
Ihre Anlage wird im Rahmen eines Wartungsvertrags laufend kontrolliert und in regelmäßigen Abständen gewartet, wird gepflegt und bei Bedarf gereinigt. Das gewährleistet einen dauerhaft hohen Solarertrag und eine maximale Lebensdauer Ihrer Anlage. Auch nach dem Kauf erhalten Sie auf Wunsch unsere Betreuung und Unterstützung (gegen Honorar).
Material
Nach mehr als 60 Jahren Entwicklung und Installation von PV-Anlagen, gelten moderne kristalline Module als sehr langlebig und ausgereift und bestehen aus zertifizierten Komponenten mit langen und oft auch rückversicherten Garantiezeiten. Ihre Anlage wird so, über mehrere Jahrzehnte, zuverlässig Strom produzieren. Die Module sind voll recycelbar und mit einem Zertifikat zur kostenfreien Rücknahme bei Rückbau versehen.
Mögliche Vorteile bei der Einkommensteuer
PV-Anlagen können steuerlich voll abgeschrieben werden. Bis zu 50% des Kaufpreises (max. € 200.000,-) können unter bestimmten Voraussetzungen als sog. „Investitionsabzugsbetrag“ (IAB) gem. § 7g Absatz 1 Satz 1 EStG bereits ein bis drei Jahre vor der Investition als sog. „negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ angesetzt werden. Zusätzlich ist im Jahr 1-5 der Investition eine Sonderabschreibung gem. § 7 g Abs. 5 EStG in Höhe von weiteren 20% aus dem Rest-Buchwert der Anlage absetzbar. Bitte lassen Sie sich ggfls. von Ihrem steuerlichen Berater beraten.
Mögliche Vorteile bei der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
Vermögenswerte unter € 26 Mio. können von den Vorteilen bei der Übertragung von Betriebsvermögen nach § 13 a/b EStG profitieren.